Sommerzeit, Urlaubszeit – und Bildungszeit?
Warum Bildungsurlaub kein Urlaub ist
Sind heute bei Ihnen schon Urlaubsanträge für die kommenden Monate eingegangen? Der Sommer steht vor der Tür und die meisten Menschen haben sicher bereits konkrete Pläne für ihre Erholungszeit. Weitaus seltener als Urlaubsanträge werden Anträge auf sogenannten „Bildungsurlaub“ gestellt – obwohl ein Großteil der Beschäftigten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf hat. Der Unterschied zum Erholungsurlaub ist dabei entscheidend: Bildungszeit ist keine Auszeit, sondern bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Und sie wird kaum genutzt. Laut aktuellem „Bildungsurlaub Trendbericht 2026" nehmen nur acht Prozent der Anspruchsberechtigten diese Option wahr. Immerhin ist die Tendenz steigend – so hat sich die Nachfrage in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt.
Unzählige Möglichkeiten – die oft ungenutzt bleiben
Was ist der Grund für die geringe Nutzung? Etwa zwei Drittel der Arbeitskräfte kennen die Optionen auf Bildungszeit in ihrem Bundesland nicht oder sind falsch informiert. Das geht aus einer aktuellen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen hervor. Die geringe Nutzungsquote ist also kein Beweis für fehlendes Interesse an Weiterbildung. Sie ist auch ein Kommunikationsproblem – und das ist lösbar. Doch von vorne …
Bildung ja, Urlaub nein!
Zunächst einmal schauen wir auf die verschiedenen, nebeneinander bestehenden Begriffe „Bildungszeit“, „Qualifizierungszeit“, „Bildungsurlaub“, Weiterbildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“, die alle dasselbe Konzept beschreiben: den Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, der in 14 von 16 Bundesländern gesetzlich verankert ist. Nachdem der Sächsische Landtag jüngst eine dreitägige „Qualifizierungszeit“ von drei Tagen ab 2027 verabschiedet hat, ist Bayern das einzige Bundesland ohne entsprechende Regelung.
„Bildung ist in Deutschland nach wie vor Sache der Bundesländer und es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. So sind sowohl die Bezeichnung als auch die Ausgestaltung des Rechts auf bezahlte Freistellung zwecks beruflicher, politischer Bildung oder Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich“, sagt Dr. Michaela Kuhnhenne vom Referat Bildung und Qualifizierung der Hans-Böckler-Stiftung. „In den meisten Bundesländern beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, die auch als zehn Tage alle zwei Jahre genommen werden können.“
Dass es sich bei Bildungszeit keineswegs um zusätzliche Urlaubstage auf Betriebskosten handelt, spiegelt sich bestenfalls auch in der Sprache wider, die Ihre HR-Abteilung verwendet. Unser Tipp: Streichen Sie den Begriff Bildungsurlaub aus Ihrem Vokabular und setzen Sie auf die sehr viel treffenderen Bezeichnungen Bildungszeit oder Qualifizierungszeit. Denn – so erklärt die Expertin: „Der Gedanke hinter Bildungszeit war und ist gleich: lebenslanges Lernen fördern und allen Arbeitnehmer:innen eine Chance auf berufliche, politische und persönliche Entwicklung geben.“
Dr. Michaela Kuhnhenne
Hans-Böckler-Stiftung
Abteilung Forschungsförderung, Referat Bildung und Qualifizierung, Geschichte der Gewerkschaften
(Foto: Karsten Schöne)
(Wie) zahlt sich Bildungszeit für den Arbeitgeber aus?
Für viele Unternehmen steht am Anfang die Frage: Bezahlte Freistellung, Ausfall am Arbeitsplatz, kein staatlicher Ausgleich – was kostet uns das? Diese Bedenken sind erst einmal nachvollziehbar. Typischerweise trägt der Arbeitnehmende die Kursgebühren selbst und als Unternehmen stellen Sie nur die Arbeitszeit frei.
Die positiven Auswirkungen der genutzten Bildungszeit werden dann wiederum für Sie als Arbeitgeber gleich mehrfach spürbar: Beschäftigte, die sich eigeninitiativ weiterentwickeln, kehren häufig motivierter zurück. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt der ausgewählten Weiterbildung kommen Teilnehmende mit gestärkten Hard und Soft Skills sowie neuen Impulsen zurück in den Arbeitsalltag, wovon bestenfalls das gesamte Team profitiert. Unternehmen, die Bildungszeit aktiv kommunizieren, senden ein Signal: dass Entwicklung selbstbestimmt möglich und vor allem erwünscht ist. Das kann ein starkes Plus für Ihr Employer Branding sein und ist im Recruiting nicht zu unterschätzen.
Wenn Sie Bildungszeit aktiv fördern, ist das demnach keine isolierte Maßnahme, sondern eine nachhaltige Investition in die dauerhafte Lernbereitschaft Ihrer Belegschaft. Dr. Michaela Kuhnhenne sieht noch einen weiteren Vorteil: „Gerade in einer sich schnell wandelnden Gesellschaft sind Bildungsurlaube im Bereich der politischen Bildung für die Stärkung der Demokratie wichtig – davon profitieren auch Arbeitgeber.“
Bildungszeit konkret: Mentale und physische Gesundheit an der Spitze
Ein Blick in den Bildungsurlaub Trendbericht 2026 verrät, welche Themengebiete derzeit am häufigsten angefragt werden: Gesundheit und Stressbewältigung liegen ganz vorn, gefolgt von persönlicher und beruflicher Entwicklung sowie Sport-, Fitness- und Yoga-Angebote. Wer einen Beschäftigten für eine Woche Stressmanagement freistellt und belastbarer zurückbekommt, zahlt indirekt in Fehlzeitenreduzierung und Leistungserhalt ein. Bildungszeit muss also inhaltlich nichts mit dem Kerngeschäft zu tun haben und bringt trotzdem betrieblichen Nutzen.
Außerdem gibt es einen positiven Trend mit Blick auf unsere digitale Arbeitswelt: Bildungsurlaube zu IT, Office und Programmierung verzeichnen laut Trendbericht 2026 ein Nachfrageplus von 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Antrag auf Bildungsurlaub? Das müssen Sie jetzt wissen
Bildungszeit lässt sich dann gut verwalten, wenn Prozesse klar definiert und kommuniziert werden. Aber: „Unterschiedlichen Regelungen zur Anerkennung als Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern verkomplizieren die Sache und führen zu unnötigem Verwaltungsaufwand“, so Dr. Michaela Kuhnhenne. „Eine bundesweite Regelung wäre mehr als wünschenswert und würde zur Vereinfachung beitragen.“ Was heißt das für Sie? HR-Abteilungen, die proaktiv informieren, ersparen sich nicht nur Rückfragen und Konflikte, sie positionieren das Unternehmen auch als verlässlichen, lernfördernden Arbeitgeber. Vier Bausteine sind dafür entscheidend:
- Das Angebot bekannt machen: Wer hat welchen Anspruch – und welche Kurse sind anerkannt? Ihr HR-Team sollte alle Fakten transparent machen und zu den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen informieren, etwa im Rahmen des Onboardings, im Intranet oder in Mitarbeitergesprächen. Schaffen Sie außerdem Klarheit, wie und wo Mitarbeitende Weiterbildungsangebote finden, die wirklich anerkannt sind.
- Den Weg zum Antrag ebnen: Der Antragsprozess sollte so unkompliziert wie möglich gestaltet sein. Die Antragsfristen variieren von Bundesland zu Bundesland. Oft muss der Antrag mindestens mit sechs Wochen Vorlauf vor Kursbeginn vorliegen.
- Anträge rechtssicher bearbeiten: Ablehnungen sind möglich, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen – und dann schriftlich und mit Begründung. Anerkannte Gründe sind etwa Personalengpässe oder die Unabkömmlichkeit einer Person wegen eines wichtigen Projekts. Pauschale oder mündliche Absagen sind rechtlich angreifbar. Wichtig: Reagieren Sie nicht auf den Antrag, gilt Ihr Schweigen vor dem Gesetz als Zustimmung.
- Sonderfälle kennen: In einigen Bundesländern sind Kleinbetriebe unter zehn Beschäftigten von der Bildungszeitpflicht ausgenommen. Auch für Beamte und Teilzeitbeschäftigte gelten Sonderregelungen. Und: Je nach Bundesland lassen sich ungenutzte Tage ins Folgejahr übertragen.
Bildungszeit als strategisches Werkzeug
Der Sommer bringt Ihrem HR-Team sicherlich nicht nur Urlaubsanträge auf den Tisch, sondern auch das Thema Bildungszeit: bestenfalls als eine Investition in Ihr Unternehmen – und in die Menschen dahinter. „Durch die Teilnahme an Bildungsurlauben werden das angesichts der Transformationen in der Arbeitswelt viel beschworene lebenslange Lernen, die Lernbereitschaft und Lernkompetenzen von Mitarbeitenden gefördert“, unterstreicht die Expertin der Hans-Böckler-Stiftung. Und die Studienlage ist eindeutig: Das Interesse an Weiterbildung ist da, das gesetzliche Fundament steht, die positiven Auswirkungen sind belegt.
Ergreifen Sie also die Chance, Bildungszeit nicht nur zu verwalten, sondern bewusst zu fördern! Wenn Sie die Möglichkeiten, die es in Ihrem Bundesland gibt, transparent kommunizieren und diese mit Ihrer strategischen Personalentwicklung verknüpfen, gewinnt Ihr Unternehmen auf mehreren Ebenen: als ein auf lebenslanges Lernen ausgerichteter Arbeitgeber, als attraktive Employer Brand im Wettbewerb um die passenden Talente und – vielleicht am allerwichtigsten – mit einer gesunden, motivierten Belegschaft.
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