Digitale Personalakte

Alle Mitarbeiterinformationen digital, 
zentral und sofort zur Hand

  • Schnelle Anbindung und bewährte Templates.
  • GoBD-Revisionssicher & DSGVO-Einhaltung.
  • Flexible Rollen und Berechtigungen.

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Kunden der VRG

Mehr als 1.200 Unternehmen vertrauen unseren 490 Mitarbeitern

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Produktives Arbeiten statt zeitraubender Suche

"Eine digitale Personalakte ist weit mehr als ein Archiv. 
Sie ist das Herzstück Ihrer HR-Abteilung – sie bündelt alle Dokumente über den gesamten Beschäftigungsverlauf und macht HR-Arbeit effizienter, sicherer und digital verfügbar.

Von der Bewerbung bis zur Bonusvereinbarung: 
Alles zentral, jederzeit abrufbar."

Mathias Lücht
ECM-Berater
VRG

  • Zentrale, digitale Ablage aller Mitarbeiterinformationen – mit klaren Ordnerstrukturen und Versionierung
  • Intelligente Suchfunktion (inkl. Volltextsuche) für schnelles Auffinden von Dokumenten statt zeitaufwendiger Suche
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte – sicher, abteilungsübergreifend und DSGVO-konform
  • Revisionssichere Archivierung inkl. Verwaltung von Aufbewahrungs- & Löschfristen
  • Erfüllung der Änderungen des Sozialgesetzbuches (7. SGB IV-ÄndG)
  • Digitale Zustimmung & Kenntnisnahme von Dokumenten (mit Tracking des Bearbeitungsstatus')
  • BEM-Unterstützung – strukturierte Durchführung und zentrale Dokumentation des gesamten Prozesses
  • Bereitstellung wichtiger Informationen im Portal-Infoboard („Schwarzes Brett“)
  • Verfassen von Dokumenten & Briefen inkl. digitaler Signatur

Schnell implementiert. Perfekt integriert.

Wichtig für Sie:

Wir binden die Digitale Personalakte problemlos an Ihre HR-Software (SAP, DATEV, Sage, PROVIA HR, u.v.m.) an.

Diese Vorteile bringt Ihnen die Digitale Personalakte

Kombinierbare Lösungsbausteine

Kombinieren Sie die Digitale Personalakte mit weiteren Personalmanagement-Modulen 

Schnell und kostengünstig starten

Templates bilden all Ihre Standardprozesse ab - auf Wunsch individualisierbar

Aktualität und klare Strukturen

Direktes Anpassen der Personalstammdaten und Ordnerstruktur nach Ihren Wünschen

GoBD-Revisionssicher & DSGVO

Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen
inkl. digitaler Archivierung

Individuelle Rollen

Sie entscheiden, wer welche Dokumente sieht
- bei Bedarf abteilungsübergreifend

Erfahren und persönlich

Die VRG berät Unternehmen seit mehr als 50 Jahren zu IT-Lösungen

Sicherheit für sensible Daten

 

  • Ihre Daten bleiben in Deutschland: Sie werden in unserem eigenen Rechenzentrum auf hochverfügbaren, ausfallsicheren Servern verarbeitet und gespeichert – inklusive mehrfacher Backups.
  • Unsere Systeme zur Datensicherheit, Kontrolle und Prüfung lassen wir jährlich unabhängig zertifizieren.

PS 951 Typ B

ISAE 3402 Typ II

SSAE 18 SOC 1 Typ 2

FAQ | Antworten auf häufig gestellte Fragen

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir: Mithilfe eines Scandienstleisters gelingt es Ihnen, die vorhandenen Personalakten effizient und termingerecht zum Go-Live Ihrer digitalen Personalakte digitalisiert zu haben.

Seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir mit zertifizierten Scandiensteistern zusammen. Durch zahlreiche Kundenprojekte sind die Abläufe optimiert und einem automatisierten Import der digitalen Personaldokumente spricht nichts mehr entgegen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und lassen Sie sich gern bei der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Scandienstleisters beraten.

Grundsätzlich empfehlen wir alle Dokumente, die das Beschäftigungsverhältnis Ihrer Mitarbeitenden dokumentieren, in der Digitalen Personalakte aufzunehmen. Durch die Überwachung der Aufbewahrungsfristen halten Sie Ihre Akten schlank und übersichtlich. Für eine konkrete Auswahl bzgl. der aufzubewahrenden Dokumente gibt Ihnen folgende Aufstellung* eine Hilfestellung:

  • Anträge und Genehmigungen (Urlaub, Dienstreisen, Fortbildungen)
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse, Beurteilungen und/oder Abmahnungen, Kündigungen
  • Bankdaten
  • Berichte über Werksunfälle
  • Bewerbungsunterlagen inkl. Anschreiben, Lebenslauf, Personalfragebögen, Empfehlungen, Referenzen, Arbeitsproben usw.
  • Korrespondenz zwischen Mitarbeiter:in und Vorgesetzten
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Pfändungen und Darlehen
  • Sonstige Unterlagen, wie zum Beispiel Fotos
  • Sozialversicherungsunterlagen, wie z. B. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Vereinbarungen zur Altersvorsorge
  • Steuerunterlagen

*Quelle: Optimal-Systems

Die digitale Personalakte unterstützt Sie durch den strukturierten Aufbau mit Registern und Dokumenttypen bei der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der DSGVO. Das Löschdatum der Dokumente wird bereits bei der Ablage berechnet und führt bei Eintritt des Datums automatisch zur Löschvormerkung (4-Augen-Prinzip)

  • Für allgemeine Personalunterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis) gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
  • Informationen über Arbeitsentgelte müssen fünf Jahre aufbewahrt werden (165 I 1, IV 2 SGB VII).
  • Aufzeichnungen der Arbeitszeit müssen zwei Jahre aufbewahrt werden (16 II ArbZG).
  • Bewerbungen können drei Monate bis maximal sechs Monate ab Ablehnung aufbewahrt werden (26 BDSG n. F., § 15 IV AGG). Voraussetzung ist, dass der oder die Bewerber:in über die Speicherung der Daten informiert ist (§ 3 DSGVO). Für eine längere Speicherung der Unterlagen müssen Sie den bzw. die Bewerber:in um gesonderte Einwilligung bitten.
  • Für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gibt es keine gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfrist.
  • Betriebliche Altersvorsorgeunterlagen müssen 30 Jahre aufbewahrt werden (18a BetrAVG).
  • Dokumente zum Steuerrecht (Sozialversicherungsabgaben, Kirchen-, Lohnsteuer) müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Wenn die Unterlagen relevant für die betriebliche Gewinnermittlung sind, müssen sie zehn Jahre aufbewahrt werden (147 AO, § 257 HGB).
  • Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern müssen fünf Jahre aufbewahrt werden (§ 165 SGB VII).
  • Gehaltslisten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (147 AO, § 257 HGB).
  • Lohnlisten müssen sechs Jahre aufbewahrt werden (147 AO, § 257 HGB).
  • Unterlagen zur Angestelltenversicherung müssen zehn Jahre aufbewahrt werden (147 AO, § 257 HGB).
  • Die Lohnkonten der ausgeschiedenen Mitarbeiter:innen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden (§ 41 I 9 EStG).

Quelle: Optimal Systems

Auch nach der Einführung einer digitalen Personalakte haben Ihre Mitarbeitenden selbstverständlich das Recht und die Möglichkeit, die eigene Personalakte einsehen zu können. Als Personalverantwortlicher vergeben Sie hierzu ein sog. temporäres Zugriffsrecht auf die angeforderte Personalakte.

Durch die zeitliche Befristung des Zugriffs ist sichergestellt, dass die Einsichtsnahmemöglichkeit automatisch wieder entzogen wird. Dabei besteht für die Mitarbeitenden ein ausschließliches Leserecht auf die abgelegten Dokumente und Informationen.

Neue Perspektiven für Ihren HR-Bereich 
- dank der VRG an Ihrer Seite

  • Seit mehr als 30 Jahren am HR-Markt und über 1.200 Kunden
  • Teil der VRG mit 490 Mitarbeitenden
  • Eigenes Rechenzentrum in Deutschland

Wir verstehen all Ihre Personalprozesse und helfen Ihnen auch in diesen Bereichen:

   ➜ Digitaler Gehaltsnachweis
   ➜ SAP SuccessFactors 
   ➜ Digitale Personalakte
   ➜ Reisekostenabrechnungen

Kundenstimme

„Seit über 15 Jahren setzt Cirkel auf den Full-Service der VRG im Bereich der Entgeltabrechnung. Unser Fazit: Mit der VRG haben wir einen zuverlässigen Partner mit umfassender Expertise in allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen an unserer Seite.

Die Qualität der Entgeltabrechnung – einschließlich aller vor- und nachgelagerten Prozesse – ist durchweg überzeugend.

Dank der Zusammenarbeit mit der VRG konnten wir interne Ressourcen gezielt entlasten und stärker auf strategische HR-Themen ausrichten."

Karsten Herbe

Leiter Personal- & Rechnungswesen Cirkel GmbH & Co. KG
Produkt im Einsatz: Personalabrechnung

Beratung zur Digitalen Personalakte
- kostenlos und unverbindlich

  • Direkter Blick in die Digitale Personalakte
  • Analyse Ihrer Anforderungen, auch in Bezug auf Umgang mit Bestandsakten
  • Antworten auf Ihre Fragen rund um die Digitale Personalakte

 

Michelle Steinmetz
Marketing Sales Managerin

0151 629 426 34 


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