E-Invoicing mit ZUGFeRD und XRechnung

Mehr Effizienz in Ihren Rechnungsstellungen

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Die Standardlösung für elektronische Rechnungen

Einheitlichkeit im Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern

  • Direktes Auslesen und Weiterverarbeitung durch Ihr ERP-System
  • Optimale Ergänzung zum elektronischen Datenaustausch via EDIFACT, VDA etc.
  • Wir übernehmen die Konvertierung in das ZUGFeRD-/XRechnung-Format nach Ihrem individuellen Wunsch

So funktioniert ZUGFeRD

ZUGFeRD steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Das Format besteht aus zwei Teilen:

  • Aus einer menschenlesbaren (PDF)
  • und aus einem maschinenlesbaren (XML-)Teil

Das XML kann ohne manuelle Eingriffe direkt von Ihrem ERP-System ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Die PDF ist für sie wie gewohnt lesbar.

Die Weiterentwicklung ZUGFeRD 2.0 ist identisch mit der XRechnung. Beide basieren auf der Norm EN 16931.

 

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Video: ZUGFeRD anschaulich erklärt

Erklärvideo der Bitkom (www.bitkom.org)

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  • Wie passen ZUGFeRD/XRechnung zu Ihren Anwendungen?
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Lars Busch
Vertriebsberater Süd

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Tim Klockzien
Vertriebsberater Nord

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>> ZUGFeRD / XRechnung ist universell einsetzbar und bietet gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, die Rechnungsverarbeitung effizienter zu gestalten. Rechnungsersteller und -empfänger müssen sich im Vorfeld nicht mehr über das Rechnungsformat abstimmen. <<

Yves Klein, EDI-Berater
VRG

Ihre Vorteile mit ZUGFeRD und XRechnungen

Kosten- und Zeitersparnis

Keine Papier-, Druck- und Portokosten
und beschleunigte Prozesse

Langzeitarchivierung

PDF/A-Datei ermöglicht automatische
und rechtssichere Archivierung

Sichere Datenhaltung

Eigene zertifizierte deutsche Rechenzentren
- persönlich betreut

Next Level: Datenübertragung via Peppol

Für die Übertragung Ihrer E-Rechnung gibt es viele Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich am besten direkt für den (zukunfts-)sicheren Weg mit Peppol.

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Aus steuerrechtlicher Sicht gelten bei ZUGFeRD / XRechnung sowohl das PDF als auch der XML-Datensatz als inhaltlich identische Kopien derselben Rechnung. Es ist steuerrechtlich also egal, welcher der beiden Datensätze für den Vorsteuerabzug als Originalbeleg vorgelegt wird. Wichtig ist, dass alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen Rechnungsangaben korrekt vorhanden sind.

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