

Die Standardlösung für elektronische Rechnungen
Einheitlichkeit im Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern
- Direktes Auslesen und Weiterverarbeitung durch Ihr ERP-System
- Optimale Ergänzung zum elektronischen Datenaustausch via EDIFACT, VDA etc.
- Wir übernehmen die Konvertierung in das ZUGFeRD-/XRechnung-Format nach Ihrem individuellen Wunsch
So funktioniert ZUGFeRD
ZUGFeRD steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Das Format besteht aus zwei Teilen:
- Aus einer menschenlesbaren (PDF)
- und aus einem maschinenlesbaren (XML-)Teil
Das XML kann ohne manuelle Eingriffe direkt von Ihrem ERP-System ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Die PDF ist für sie wie gewohnt lesbar.
Die Weiterentwicklung ZUGFeRD 2.0 ist identisch mit der XRechnung. Beide basieren auf der Norm EN 16931.
Video: ZUGFeRD anschaulich erklärt
Erklärvideo der Bitkom (www.bitkom.org)

"Wir stehen Ihnen jederzeit mit persönlicher Beratung zur Seite. Wir hören zu, verstehen Ihre Wünsche und finden maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihnen passen."
Lars Busch & Tim Klockzien
Vertriebsberater
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>> ZUGFeRD / XRechnung ist universell einsetzbar und bietet gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, die Rechnungsverarbeitung effizienter zu gestalten. Rechnungsersteller und -empfänger müssen sich im Vorfeld nicht mehr über das Rechnungsformat abstimmen. <<
Anja Quiring, EDI-Beraterin
VRG GmbH


Ihre Vorteile mit ZUGFeRD und XRechnungen

Kosten- und Zeitersparnis
Keine Papier-, Druck- und Portokosten
und beschleunigte Prozesse

Langzeitarchivierung
PDF/A-Datei ermöglicht automatische
und rechtssichere Archivierung

Sichere Datenhaltung
Eigene zertifizierte deutsche Rechenzentren
- persönlich betreut

Next Level: Datenübertragung via Peppol
Für die Übertragung Ihrer E-Rechnung gibt es viele Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich am besten direkt für den (zukunfts-)sicheren Weg mit Peppol.
Aus steuerrechtlicher Sicht gelten bei ZUGFeRD / XRechnung sowohl das PDF als auch der XML-Datensatz als inhaltlich identische Kopien derselben Rechnung. Es ist steuerrechtlich also egal, welcher der beiden Datensätze für den Vorsteuerabzug als Originalbeleg vorgelegt wird. Wichtig ist, dass alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen Rechnungsangaben korrekt vorhanden sind.
Ideale Ergänzungen auf Ihrem Weg
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Lars Busch
Vertriebsberater Süd
Telefon: 0441 3907-125
Mobil: 0174 342 09 04
E-Mail: lars.buschvrg.de

Tim Klockzien
Vertriebsberater Nord
Telefon: 0441 3907-315
Mobil: 0151 146 303 84
E-Mail: tim.klockzienvrg.de