Ihr erfolgreicher Umstieg auf E-Rechnung
Machen Sie Ihr Unternehmen E-Rechnungs-konform!
Bereiten Sie sich auf die E-Rechnungspflicht vor
Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B Bereich Pflicht. Sind Sie vorbereitet?
Rechtlich gesehen, ist nicht jede Rechnung, die auf elektronischem Weg erstellt und übermittelt wird, eine E-Rechnung. Ob ZUGFeRD oder XRechnung, wir zeigen Ihnen, welche Formate es gibt und helfen Ihnen, die Umstellung so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten. Mit unserem maßgeschneiderten Service und unserer Expertise machen wir den Wechsel zu elektronischen Rechnungen für Sie zum Kinderspiel.
Fullservice mit der VRG
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Die Umstellung auf E-Rechnung hängt nicht nur von technischen Aspekten ab, sondern kann Veränderungen im gesamten Rechnungs-Workflow und entsprechender Prozessoptimierung einhergehen. Und da kommen wir ins Spiel: VRG steht für verlässlichen Datenaustausch, reibungslose Prozesse - und vor allem für eine Beratung von Mensch zu Mensch.
Sichern Sie sich einen reibungslosen Übergang zur E-Rechnung: Mit passenden Workflow-Lösungen oder Fullservice für die Umwandlung Ihrer Daten in ein rechtskonformes Format.
Diese Kunden vertrauen der VRG
Stellen auch Sie auf E-Rechnung um
Kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
- Analyse Ihrer Anforderungen
- Welches E-Rechnungsformat passt zu Ihren Anforderungen?
- So läuft die Einrichtung
Aufgepasst, B2B! Die E-Rechnung wird Pflicht
Fristen & Formate von XRechnung bis ZUGFeRD
Kostenloses Whitepaper
- Verschaffen Sie sich einen Überblick: Worauf kommt es an?
- Abgrenzung der E-Rechnung zu sonstigen Rechnungen
- Hilfreiche Tipps, wie Ihnen die Umstellung gelingt
Sofort starten - sofort profitieren
Warum es sich lohnt, den Umstieg auf E-Rechnung frühzeitig anzugehen
Kostenreduzierung
Sie sparen Kosten für Papier, Porto und Archivierung.
Effizienzsteigerung
Sie beschleunigen Freigabeprozesse und Rechnungsdurchlauf.
Expertise und Ressourcen
Profitieren Sie von passenden Workflow-Lösungen oder Fullservice für die Umwandlung Ihrer Daten.
Zeitersparnis
Durch automatisierte Rechnungsstellung können Sie sich von zeit- und fehleranfälligen manuellen Arbeitsschritten verabschieden.
Bessere Datenqualität
Sie steigern die Datenqualität und vermeiden Erfassungsfehler sowie lästige Korrekturschleifen.
Digitale Archivierung
Dank digitaler Archivierung greifen Sie ortsunabhängig schnell und einfach auf Ihre Rechnungen zu.
FAQ | Antworten auf Ihre Fragen zur E-Rechnung
Die E-Rechnung, auch: Elektronische Rechnung, ist grundsätzlich eine Rechnung, die digital erstellt, versendet, empfangen und verarbeitet wird. Sie ersetzt herkömmliche Papierrechnungen und bietet Unternehmen die Möglichkeit, Rechnungsprozesse effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Aber: Nicht jede elektronisch erstellte Rechnung gilt auch rechtlich als ERechnung! Und es gibt verschiedene Formate, z.B. ZUGFeRD oder XRechnung.
Ja, in vielen Ländern sind E-Rechnungen schon heute gesetzlich vorgeschrieben oder werden stark gefördert. In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge bereits länger Pflicht – für B2B ist die E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 vorgesehen. Wenn Sie international unterwegs sind, sollten Sie unbedingt die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform handelt.
- Zeitersparnis: Schnellere Rechnungsstellung und -bearbeitung.
- Kosteneffizienz: Reduzierte Druck-, Porto- und Papierkosten.
- Umweltfreundlichkeit: Weniger Papierverbrauch und CO2-Emissionen.
- Verbesserte Genauigkeit: Weniger Fehler durch automatisierte Prozesse.
- Schnellere Zahlungsabwicklung: Beschleunigte Zahlungsprozesse durch elektronischen Austausch.
Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert eine systematische Vorgehensweise. Wir von der VRG CURAMUS begleiten Sie im gesamten Umstellungsprozess und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Formaten
Profitieren Sie von unserem Partner-Netzwerk
Lars Busch
Vertriebsberater Süd
Telefon: 0441 3907-125
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E-Mail: lars.buschvrg.de
Tim Klockzien
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