Der Mindestlohn wird erhöht:
Was für Arbeitgeber jetzt zu tun ist

Für etwa sechs Millionen Beschäftigte gibt es ab 2026 mehr Geld – der Mindestlohn wird in zwei Stufen deutlich erhöht. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die höheren Kosten vorbereiten und müssen die Einhaltung der Vorgaben im Blick behalten.
Seit 2015 gibt es eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Mitarbeitende im Niedriglohnsektor, aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 9,35 Euro. Jetzt hat die Mindestlohnkommission beschlossen, den Mindestlohn in zwei Stufen erneut deutlich anzuheben: Ab dem 1. Januar 2026 soll er bei 13,90 Euro liegen und ab Anfang 2027 bei 14,60 Euro. Das stellt im ersten Schritt eine Steigerung um 8,42 Prozent und im zweiten von 5,04 Prozent dar. Diese Werte hat die Mindestlohnkommission – die sich aus einer Vorsitzenden sowie je drei stimmberechtigten Arbeitgeber- und drei Gewerkschaftsvertretern sowie zwei beratenden Mitgliedern zusammensetzt – am 27. Juni 2025 beschlossen, für die rechtskräftige Umsetzung ist die Bundesregierung verantwortlich. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte zu der aktuellen Einigung:
„Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten – Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern – ausdrücklich meinen Respekt.
Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich. Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“
Was der neue Mindestlohn für Unternehmen bedeutet
Während sich die Beschäftigten im entsprechenden Lohnsektor auf die höheren Einnahmen freuen können, müssen Arbeitgeber nicht nur steigende Kosten einplanen – sondern auch weitreichende Vorbereitungen für die Mindestlohn-Erhöhung ab dem neuen Jahr treffen. Wichtig ist zunächst, im Blick zu haben, für wen der Mindestlohn gilt. Hier die wichtigsten Fakten:
- Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren, unter gewissen Umständen haben auch Praktikant:innen Anspruch auf den Mindestlohn.
- Vom Mindestlohn ausgenommen sind Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Selbstständige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten.
- Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen, steigt die Minijob-Grenze mit der Erhöhung des Mindestlohns.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigung und Entlohnung von geringfügig Beschäftigten zu dokumentieren. Und auch wenn sie Subunternehmer engagieren, müssen Unternehmen den Mindestlohn im Blick halten. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Ein Auftraggeber haftet für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese sogenannte Auftraggeberhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift auf diese bestehende Regel zurück, da sie sich bewährt hat.“
Wichtig dabei: Es gibt Branchen, in denen verbindliche Mindestlöhne bestehen, die über dem gesetzlichen Wert liegen – vor allem in Zweigen des Baugewerbes oder in der Gebäudereinigung. Hier ist klar festgelegt, dass die branchenspezifischen Werte trotzdem gelten, unabhängig von der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn können teuer werden: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung ist für die Kontrolle zuständig. Stellt sie fest, dass ein Arbeitgeber den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nicht einhält, können Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen die Dokumentation der Arbeitszeit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, können bis zu 30.000 Euro fällig werden.
Welche To-dos jetzt in HR-Abteilungen anfallen
Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge beschäftigen 58 Prozent der Unternehmen in Deutschland Arbeitskräfte, die aktuell weniger als 14,41 Euro verdienen. 19 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie bei einem Mindestlohn von 14 Euro einen Rückgang der Beschäftigung erwarten – ab 2027 wäre es für diese Arbeitgeber also nicht mehr möglich, die gleiche Anzahl an Mitarbeitenden zu halten, weil die Lohnkosten zu hoch werden.
Damit Unternehmen nicht plötzlich vor der erschütternden Erkenntnis stehen, die aktuelle Belegschaft nicht mehr finanzieren zu können, ist schon jetzt eine gute Planung und Vorarbeit notwendig.
Die folgenden Schritte sind dabei wichtig:
- Lohnkosten-Audit durchführen: Wer verdient aktuell wie viel, wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, der in die Mindestlohn-Regelung fällt und demnach bald mehr Geld bekommt?
- Budget-Szenarien entwickeln: Wer jetzt durchspielt, wie sich die Lohnkosten in beiden Stufen der Mindestlohn-Erhöhung entwickelt, hat einen guten Überblick und kann entsprechend reagieren.
- Zweistufige Kostenplanung aufstellen: Wie erhöhen sich welche Jahresbudgets, wie können die steigenden Kosten aufgefangen werden, wo ergeben sich an anderen Stellen Einsparmöglichkeiten?
- Vertragsunterlagen checken: Alle aktuellen Arbeitsverträge, vor allem für Beschäftigte in Mini- und Aushilfsjobs müssen geprüft und an die neuen Werte angepasst werden.
- Personalabrechnung digitalisieren: Falls noch nicht geschehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Lohnabrechnung und -überwachung ins Digitale zu übertragen, gegebenenfalls mit einem erfahrenen Dienstleister an der Seite.
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Wie die Wirtschaft durch den Mindestlohn profitiert
Für Arbeitgeber ergeben sich durch den steigenden Mindestlohn im ersten Schritt also steigende Kosten und eine Menge To-dos. Doch die Mindestlohnkommission geht davon aus, dass nicht nur die rund sechs Millionen Beschäftigten im Mindestlohnbereich von der Erhöhung profitieren – sondern auch die gesamte Wirtschaft und damit alle Unternehmen in Deutschland.
So sagt Stefan Körzell, der als DGB-Vorstandsmitglied in der Mindestlohnkommission sitzt: „Jeder Cent mehr Mindestlohn steigert die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Über den Zeitraum von zwei Jahren ergibt sich mit den erzielten Steigerungen ein gesamtwirtschaftliches Lohnplus für die Mindestlohnbeschäftigten von rund 5,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld eins zu eins in den Konsum fließt und damit die Konjunktur belebt.” Das lässt doch hoffen – und wer die notwenigen unternehmensinternen Schritte bereits jetzt geht, ist für die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns sicher gut gewappnet.
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Sebastian Vornweg
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