Betriebsratswahl 2026
Pflichttermin oder echte Chance für Ihr Unternehmen?
Wussten Sie, dass Betriebsratswahlen in Deutschland zu den Wahlen mit der höchsten Wahlbeteiligung gehören? Im Corona-Wahljahr 2022 haben 71,5 Prozent der wahlberechtigten Beschäftigten ihre Stimme abgegeben, wie eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Und 2026 ist es wieder so weit, denn gewählt wird alle vier Jahre: Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai stehen die nächsten Betriebsratswahlen an. Und die betrifft nicht nur die Arbeitnehmer:innen.
Höchste Zeit also für HR, einen genauen Blick auf das Thema Betriebsräte zu werfen: Wie etabliert sind sie? Wie profitiert Ihre Personalarbeit von dem Gremium? Welche Fakten und Deadlines sollten Sie kennen? Und wie begleiten Sie die Wahl professionell und ohne Stress?
Der Betriebsrat: eine Frage der Betriebsgröße?!
Der Betriebsrat ist das „kollektive Sprachrohr der Belegschaft“, so beschreibt ihn Prof. Dr. Uwe Jirjahn, der zum Thema Mitbestimmung an der Universität Trier forscht. Der Betriebsrat macht sich für die Rechte und Interessen der Mitarbeitenden stark. Er achtet darauf, dass gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Laut Statistischem Bundesamt wurde 2024 fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert.
Während fast jeder dritte Betrieb mit 51 bis 100 Beschäftigten über einen Betriebs- oder Personalrat verfügt, ist ein derartiges Gremium in 84 Prozent aller großen Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitenden etabliert. Je größer ein Betrieb, desto häufiger also ein Betriebsrat? Nicht nur, erklärt Ökonom Jirjahn: „Empirisch zeigt sich, dass das Vorhandensein eines Betriebsrats von verschiedenen betrieblichen Rahmenbedingungen abhängt. So steigt die Wahrscheinlichkeit der Betriebsratsexistenz unter anderem mit der Betriebsgröße, dem Betriebsalter und der Bindung an einen Tarifvertrag.“
Prof. Dr. Uwe Jirjahn
Leitung der Professur Arbeitsmarktökonomik
an der Universität Trier
Ein Betriebsrat lohnt sich – auch aus HR-Sicht
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen zum Wohl der Mitarbeitenden und des Betriebs vertrauensvoll zusammenarbeiten. Klar, „vertrauensvoll“ heißt nicht immer konfliktfrei – aber dafür sachlich, fair und transparent. Trotzdem denken Sie vielleicht beim Thema Betriebsrat zunächst an mehr Abstimmungsrunden oder komplizierte Prozesse. Schließlich entstehen Betriebsräte oft gerade dann, wenn sich viel verändert: etwa bei Reorganisationen oder der Einführung neuer Technologien.
Doch Studien belegen: Unternehmen mit Betriebsrat sind oft produktiver und innovativer, bieten sichere Jobs und bessere Arbeitsbedingungen. Sie vergüten häufig besser und die Fluktuation ist niedriger. Kein Wunder, denn Betriebsräte kümmern sich um die Themen, die Mitarbeitende wirklich bewegen: zum Beispiel um Arbeitsschutz, Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten, Digitalisierung und ein vielfältiges, diskriminierungsfreies Miteinander.
Ein Betriebsrat bringt Ihnen für die Personalarbeit eine Vielzahl an Vorteilen:
- Starker Partner bei Veränderungen: Der Betriebsrat arbeitet in Change-Prozessen eng mit HR zusammen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft.
- Konfliktprävention und Konfliktlösung: Beschwerden und schwierige Themen werden gemeinsam und lösungsorientiert angegangen. Das entlastet Ihr HR-Team.
- Mehr Zustimmung für Neues: Die Einbindung des Betriebsrats steigert die Akzeptanz für Veränderungen und neue Arbeitsmodelle.
- Transparente Prozesse: Mitbestimmung sorgt für faire und gesetzeskonforme Abläufe.
- Höhere Mitarbeiterbindung: Zufriedene Mitarbeitende bleiben länger im Unternehmen. Das senkt Ihren Personalbedarf.
- Plus für Ihr Employer Branding: Gute Arbeitsbedingungen stärken Ihre Arbeitgebermarke.
Ein moderner Betriebsrat lebt von Vielfalt. Verschiedene Perspektiven sorgen für ausgewogene Entscheidungen und stärken die Interessenvertretung aller Mitarbeitenden. Unser Tipp: Machen Sie Vielfalt im Betriebsrat zum Thema – das lohnt sich!
Mitbestimmung in bewegten Zeiten
Gerade in unserer von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz geprägten Arbeitswelt gewinnt die Zusammenarbeit von HR und Betriebsrat an Bedeutung. Gemeinsam können sie darauf hinwirken, dass entsprechende Lösungen primär unterstützend wirken und Arbeitsprozesse verbessern, statt Beschäftigte zu ersetzen. „Das verleiht dem technologischen Wandel nicht nur ein menschlicheres Gesicht. Es fördert auch die Bereitschaft von Belegschaften, diesen zu unterstützen und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen“. In der heutigen Zeit sieht Jirjahn in Betriebsräten zudem ein weiteres, großes Plus für unsere Gesellschaft: „Aktuelle Studien zeigen, dass betriebliche Mitbestimmung zu einer Stabilisierung des demokratischen Systems in der Bundesrepublik beiträgt.“
10 Quick Facts: Das müssen Sie zur Betriebsratswahl 2026 wissen
Die Uhr tickt bis zur nächsten Wahl. Es ist also höchste Zeit für einen schnellen Überblick! Hier sind die wichtigsten Fakten für Sie:
#1 Rolle von HR: HR sollte rechtzeitig und transparent über die anstehende Wahl informieren. Wichtig: Unterstützung ja, aber bitte strikte Neutralität! Unterstützen Sie den Wahlvorstand mit Listen, Technik und Räumen, aber bleiben Sie im Prozess neutral und achten Sie auf den Datenschutz.
#2 Gesetzliche Grundlage: Alle Regelungen zur Wahl, zu Aufgaben und Rechten des Betriebsrats sowie zum Wahlverfahren sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Die Wahlordnung (WO) konkretisiert und regelt die Details des Ablaufs der Betriebsratswahl.
#3 Kosten für die Betriebsratswahl: Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Betriebsratswahl tragen. Dazu zählen Wahlunterlagen, Briefwahl und Schulungen genau wie die Freistellung der Wahlvorstandsmitglieder für ihre Aufgaben.
#4 Wahlberechtigte: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmenden ab 16 Jahren, unabhängig von Arbeitszeitmodell oder Art des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitkräfte, Minijobber:innen und Auszubildende sind wahlberechtigt, ebenso Leiharbeitskräfte, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte dürfen nicht an Betriebsratswahlen teilnehmen (weder als Wähler:in noch als Kandidat:in).
#5 Kandidatur: Für die Wahl kandidieren können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen, die seit mindestens sechs Monate im Betrieb sind. Diese Frist entfällt bei Neugründung eines Betriebsrats.
#6 Wahlvorstand: Der Wahlvorstand organisiert und leitet die Betriebsratswahl. In der Regel besteht er aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen und kann bei Bedarf erweitert werden. Er wird entweder vom bestehenden Betriebsrat bestellt oder – falls es noch keinen gibt – in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Mitglieder des Wahlvorstands haben Anspruch auf Zeit, Schulung und nötige Hilfsmittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
#7 Wahlverfahren und Wahlart: Je nach Betriebsgröße kommt das normale oder das vereinfachte Wahlverfahren zum Einsatz. Gewählt wird per Stimmzettel an der Urne oder per Briefwahl; eine Online-Abstimmung ist bislang nicht zulässig.
#8 Fristen: Das genaue Timing rund um die Betriebsratswahl hängt vom Wahlverfahren ab. Hier die wichtigsten Fristen für das normale Wahlverfahren:
| Bestellung des Wahlvorstands | spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats |
| Bekanntmachung der Wahl durch Aushang eines Wahlausschreibens | spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag |
| Einreichung von Wahlvorschlägen | innerhalb von 2 Wochen nach Wahlausschreiben |
| Einspruch gegen Wählerliste | innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung |
| Durchführung der Wahl | zwischen 1. März und 31. Mai 2026; innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Vorschlagsfrist |
| Bekanntgabe des Wahlergebnisses | unverzüglich nach Auszählung der Stimmen |
| Anfechtung der Betriebsratswahl | innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse |
#9 Kündigungsschutz: Mitglieder des Wahlvorstands und des Betriebsrats sowie Kandidat:innen genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
#10 Typische Fehlerquellen und ihre Folgen: Unvollständige oder fehlerhafte Wählerlisten, Fristversäumnisse, fehlerhafte Definition des Betriebsbegriffs, fehlende Neutralität oder Verstöße gegen den Datenschutz können die Wahl anfechtbar machen.
Herausforderung Home Office?
Viele Unternehmen haben erst nach Corona systematisch auf hybride Arbeitsmodelle umgestellt. Für viele ist die Betriebsratswahl 2026 daher die erste Wahl in einer wirklich hybriden Arbeitswelt. „Weniger Face-To-Face Interaktionen erschweren auch die Arbeit von Betriebsräten, die für eine effektive Interessenvertretung auf ein Mindestmaß an Solidarität in der Belegschaft und die Kommunikation mit den Beschäftigten angewiesen sind“, sagt Prof. Dr. Uwe Jirjahn. Vielleicht sind auch bei Ihnen viele Mitarbeitende nicht mehr täglich im Büro? Das stellt neue Herausforderungen an die Organisation, zumal die Wahl selbst nicht digital durchgeführt werden darf.
Deshalb kommt es jetzt umso mehr darauf an, alle Menschen bei Ihnen im Unternehmen zu erreichen. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie Ihre digitalen Kanäle wie Intranet und Collaboration-Tools und unterstützen Sie den Wahlvorstand bei virtuellen Info-Veranstaltungen. So bleibt die Wahlbeteiligung hoch.
Alle (vier) Jahre wieder…
… steht die Betriebsratswahl auf der Agenda – und damit weit mehr als ein bürokratischer Akt. Die diesjährige Wahl bietet eine neue Möglichkeit, Ihre Unternehmenskultur positiv mitzugestalten. Mitbestimmung ist kein Selbstzweck: Sie schafft Vertrauen, fördert offene Kommunikation und setzt Energien frei, die sich direkt auf die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Ihres Unternehmens auswirken. Klar, das geschieht nicht über Nacht. „Betriebliche Mitbestimmung entfaltet ihr volles leistungssteigerndes Potenzial nicht sofort, sondern mittel- oder langfristig. Ein längerer Atem, Geduld sowie Ambiguitätstoleranz auf beiden Seiten sind somit sicherlich von Vorteil“, so Jirjahn.
Wer die Betriebsratswahl also nur als Formalie sieht, lässt wertvolle Chancen für Zusammenarbeit und Weiterentwicklung ungenutzt. Gerade jetzt kommt es deshalb auf Ihr HR-Team an: Als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft begleiten Sie den Wahlprozess und eröffnen in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat neue Gestaltungsspielräume für Ihre Organisation.
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