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Digitaler Gehaltsnachweis – jetzt live ansehen

Rund-um-die-Uhr Zugriff für Ihre Mitarbeiter auf alle Gehaltsnachweise
- Kombinierbar mit jeder Abrechnungssoftware.
- Datenhaltung nach DSGVO in unserem eigenen deutschen Rechenzentrum.
- 2-Faktor-Authentifizierung, E-Mail-Benachrichtigungen und Rechteverwaltung.
- Bereitstellung weiterer PDF-Dokumente, z.B. eAU, SV- und Steuerbescheinigungen.
Einfach Kontakt hinterlassen – wir melden uns, um eine Live-Demo zu vereinbaren.
Kunden der VRG




FAQ | Antworten auf Ihre Fragen zum Digitalen Gehaltsnachweis
Ja, das digitale Service-Portal lässt sich flexibel anbinden:
Sie möchten Ihr aktuelles Abrechnungssystem weiter nutzen? Kein Problem – die Integration ist technisch problemlos möglich, fast wie „Plug & Play“.
Sie nutzen unseren Abrechnungsservice oder planen dies? Dann ist das Portal sofort für Sie einsatzbereit.
Unser digitales Service-Portal lässt sich problemlos mit dem Druck und Versand von Gehaltsnachweisen kombinieren. Denn wir verfügen über ein eigenes Rechenzentrum mit angeschlossener Druckerei inkl. Versandabteilung und bieten auch diesen Service.
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2025 ist klar: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen rechtssicher auch digital über ein geschütztes Online-Postfach bereitstellen. Ihre Mitarbeitenden haben so jederzeit Zugriff – egal ob im Büro oder zuhause auf dem Sofa.
Aber: Manche Beschäftigte (z. B. in der Produktion) erreichen Sie weiterhin nur zuverlässig per Post. Dafür betreiben wir unsere eigene Druckerei direkt am Rechenzentrum. So kombinieren Sie digitale Zukunft und klassische Zustellung – ohne „Entweder-Oder“.
Ja, Sie können u.a. steuerrelevante Dokumente mit dem digitalen Service-Portal archivieren. Die Dokumente werden gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aufbewahrt. Zu diesen zählen der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung wie Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.
Hier gibt es unterschiedliche Aufassungen und Interpretationen der Gesetzeslage. Nach Rechtsauffassung vieler arbeitgebernaher Juristen hat der Betriebsrat kein generelles Mitbestimmungsrecht bei diesem Thema. Ein Informationsrecht besteht aber sehr wohl. Wir empfehlen unabhängig davon in jedem Fall eine frühzeitige Information und Einbindung des Betriebsrates.
Unternehmen, die auf digitale Verdienstnachweise umstellen, können bis zu 40% an Kosten einsparen! Aufwände die für den Druck, die Kuvertierung und den Versand der Gehaltsabrechnung anfallen, werden signifikant gesenkt.
Payroll-Prozesse im Griff
– mit der Erfahrung der VRG.

- Über 30 Jahre HR-Kompetenz
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- Eigenes Rechenzentrum in Deutschland für maximale Sicherheit
Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Personalabteilungen heute stehen. Wir hören Ihnen zu und finden gemeinsam passende Lösungen für effiziente Personalprozesse, zum Beispiel auch in diesen Bereichen:
➜ Personalabrechnung
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